Die Gesellschaft hat den Zweck, den Kauf, den Verkauf, die Verwaltung und die Verwaltung von Beteiligungen an allen Gesellschaften oder Unternehmen, die gewerblich, finanziell, industriell oder anderweitig in der Schweiz oder im Ausland tätig sind, sowie deren Finanzierung (ausgenommen sind jedoch Geschäfte, die durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer verboten sind). Die Gesellschaft kann: jede finanzielle, gewerbliche oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit im direkten oder indirekten Zusammenhang mit ihrem Zweck ausüben; Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen; an allen Unternehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, teilnehmen; Kredite oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.