Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die fortlaufende Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an schweizerischen oder ausländischen Unternehmen aller Art im Rahmen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA). Die Gesellschaft kann im Rahmen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland: - jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; - in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; - an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; - Aktionären oder Dritten Darlehen oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.