Die Gesellschaft hat den Zweck, öffentliche Einrichtungen zu betreiben. Sie kann:
- jede finanzielle, kommerzielle und industrielle Tätigkeit ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht;
- Niederlassungen und/oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen und sich an allen verwandten oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, die ihren Zweck fördern können;
- sich an allen Unternehmen beteiligen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland;
- Kreditverträge mit ihren Gesellschaftern als Schuldnerin oder Gläubigerin abschließen oder ihnen Garantien gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert.