Die Gesellschaft hat zum Zweck, Beteiligungen an allen Gesellschaften, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Operationen, zu erwerben. Die Gesellschaft kann, als sekundären Zweck, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland: Zweigniederlassungen errichten, allgemein jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit (mit Ausnahme aller durch das BWG verbotenen Operationen) ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängt, ihren Aktionären und Dritten Kredite gewähren, für von Aktionären und Dritten aufgenommene Kredite bürgen, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren.