Der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen an allen Unternehmen sowie an allen Liegenschaften in der Schweiz oder im Ausland, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten. Sie kann Beteiligungen an allen Unternehmen erwerben oder solche Unternehmen gründen, alle Geschäfte tätigen und alle Funktionen übernehmen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen. Sie kann ihren Gesellschaftern oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.