Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Verwaltung von direkten oder indirekten Beteiligungen an allen Arten von Gesellschaften in der Schweiz und im Ausland, insbesondere im Bereich der Blechindustrie, Dachdeckerei und Dachinstandhaltung, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Geschäfte. Sie kann: an allen Unternehmen teilnehmen und alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit der Verwirklichung ihres Zwecks zusammenhängen; Kredite an ihre Gesellschafter und an Dritte gewähren, sich für von Gesellschaftern oder Dritten aufgenommene Darlehen verbürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme anderer Verpflichtungen absichern, wenn dies ihren Interessen dient; in der Schweiz oder im Ausland Zweigniederlassungen errichten.