Betrieb eines Bodenisolierungsunternehmens sowie aller damit verbundenen Tätigkeiten; die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Darlehen gewähren, insbesondere an die Gesellschafter, ähnliche oder ähnliche Unternehmen erwerben oder gründen, Grundstücke erwerben oder verkaufen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Geschäfte, und alle Funktionen übernehmen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu entwickeln oder die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Gegenstand stehen, sowie alle damit verbundenen Finanz- und Immobiliengeschäfte