Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Verwaltung, die Haltung, die Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an allen Gesellschaften, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, unter Ausschluss der durch das Börsengesetz verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann: - jede finanzielle, kommerzielle, industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht, unter Ausschluss der durch das Börsengesetz verbotenen Geschäfte; - in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; - an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; - ihren Gesellschaftern oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.