Der Zweck der Gesellschaft besteht hauptsächlich in der Erwerbung, Verwaltung, Verwaltung, Förderung und dem Verkauf von Immobilien sowie der Beteiligung an jeder Gesellschaft im Rahmen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer sowie alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck. Die Gesellschaft kann, als sekundären Zweck, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland: Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, an anderen Unternehmen teilnehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben, diese erwerben oder gründen, im Allgemeinen jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit ausüben, die ihre Entwicklung fördert und direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängt, diese Operationen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter durchführen, als Vertreter, Bevollmächtigter, Kommissionär oder durch Dritte ausführen lassen, Kredite an Aktionäre und Dritte gewähren, Leasingverträge abschließen, für von Aktionären oder Dritten aufgenommene Kredite bürgen, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren.