Jede allgemeine Bauunternehmertätigkeit; sämtliche Arbeiten der architektonischen Planung, des Bauingenieurwesens und der Bauleitung; die Ausführung von Ober- und Unterbauarbeiten, die Bauausführung, die Planung, die Projektierung und die Förderung von Bauten als Bauherr oder Generalunternehmer. Die Förderung von Immobiliengeschäften; die Verwaltung von Immobilien; der Kauf, die Verwaltung, die Haltung und der Verkauf von bebauten oder zu bebauenden Immobilien; der Kauf oder die Gründung anderer Unternehmen gleicher Art; die Beteiligung an anderen Gesellschaften und Unternehmen; die Ausübung aller Geschäfts-, Finanz- oder sonstigen Tätigkeiten, die mit dem Zweck der Gesellschaft in Zusammenhang stehen. Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks kann die Gesellschaft Hypothekarkredite oder einfache Kredite aufnehmen.