Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von öffentlichen Einrichtungen, die Organisation von Veranstaltungen und das Catering. Die Gesellschaft kann, in der Schweiz und im Ausland, sekundär Zweigniederlassungen errichten, allgemein jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit (mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte) ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht, Darlehen an ihre Gesellschafter und an Dritte gewähren, für von Gesellschaftern und Dritten aufgenommene Darlehen bürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe von Pfandrechten und Hypotheken oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren.