Die Gesellschaft bezweckt die Übernahme von Beteiligungen in beliebiger Form an Unternehmen in der Schweiz und im Ausland, deren Verwaltung, Finanzierung sowie die Koordination, Kontrolle und strategische Leitung ihrer Tochtergesellschaften, ausgenommen diejenigen Operationen, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verboten sind. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen gründen; sie kann Beteiligungen an allen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland übernehmen, Darlehen, insbesondere an die Gesellschafter, gewähren, ähnliche oder gleichartige Unternehmen erwerben oder gründen und alle Funktionen übernehmen, die dazu bestimmt sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Gegenstand haben, sowie alle damit zusammenhängenden finanziellen und immobilienbezogenen Operationen.