Die Gesellschaft bezweckt alle Tätigkeiten auf dem Gebiet des Immobilienwesens, des Bauwesens und des Bauunternehmertums. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und an anderen Unternehmen teilnehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Grundstücke zu erwerben, zu belasten und zu veräussern, ausserhalb der durch das DBG verbotenen Geschäfte. Ausserdem kann die Gesellschaft alle Geschäfte tätigen, die der Entwicklung der Gesellschaft und der Verwirklichung des Gesellschaftszwecks dienen. Die Gesellschaft kann ihren Gesellschaftern oder Dritten Darlehen oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.