Die Gesellschaft hat folgenden Zweck: a) die Verwaltung und Nutzung des Bildrechts von Sportlern; b) in Ergänzung dazu die Durchführung aller Geschäfts- und Finanzoperationen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem oben genannten Zweck stehen, sowie die Beteiligung an allen schweizerischen oder ausländischen Unternehmen, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Operationen. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit sowohl im Ausland als auch in der Schweiz ausüben und Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann auch ihren Aktionären oder Dritten Kredite und/oder Garantien in beliebiger Form gewähren.