Die Gesellschaft hat den Zweck, alle Arbeiten des Ausbaggerns, der Entleerung, der Kontrolle, des Pumpen und der Reinigung von Kanalisationen, Videokontrolle zur Ortung, Lecksuche sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten durchzuführen. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen, mobilien- oder immobilienbezogenen Operationen durchführen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen oder diesen fördern, letztere jedoch nur, sofern sie nicht dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) unterliegen; die Gesellschaft kann auch Niederlassungen gründen und Beteiligungen an anderen Gesellschaften in der Schweiz und im Ausland erwerben.