Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Gartenpflege- und Aussenanlagenunternehmens sowie die Schaffung und Gestaltung von Gärten und Aussenanlagen. Die Gesellschaft kann zudem: alle finanziellen, kommerziellen oder industriellen, mobiliaren oder immobiliaren Tätigkeiten ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Geschäfte; an allen Unternehmen teilnehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben; in der Schweiz oder im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an Gesellschafter oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.