Die Gesellschaft bezweckt die Verwaltung und Verwaltung von Beteiligungen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vorgesehenen Geschäfte. Sie kann ferner alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte sowie jede Beratungstätigkeit durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Hauptzweck oder einem ähnlichen Zweck in Zusammenhang steht; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen. Sie kann ihren Aktionären oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.