Die Übernahme, Verwaltung und Verwaltung von Beteiligungen an allen Gesellschaften oder Unternehmen, insbesondere im Bereich Immobilien; die Förderung, Entwicklung, der Kauf, der Verkauf, die Vermietung und die Nutzung aller Immobilien. Sie kann Kredite an ihre Aktionäre oder Dritte gewähren oder garantieren. Sie kann auch für Kredite, die von der Gesellschaft selbst, ihren Aktionären oder Dritten aufgenommen werden, bürgen, ihre Vermögenswerte verpfänden, indem sie Sicherheiten aller Art, insbesondere Immobiliensicherheiten, stellt. Sie kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Finanz-, Handels- und Wertpapiergeschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen, und sich in allen Formen an ähnlichen Unternehmen beteiligen.