Die Ausbeutung von Handels- und Industriebetrieben in der Schweiz, mit Ausnahme der durch das Geldwäschereigesetz (GwG) verbotenen Geschäfte, in den Sektoren: Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie. Die Gesellschaft kann auch in der Schweiz Niederlassungen gründen, an anderen Gesellschaften teilnehmen und alle Transaktionen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck zusammenhängen, mit Ausnahme der durch das GwG verbotenen Geschäfte. Sie kann für eigene oder fremde Rechnung Finanzierungen vornehmen, Garantien und Kautionen für Tochtergesellschaften und Dritte abschließen, sie kann auch, mit Ausnahme der durch das GwG verbotenen Geschäfte, in der Schweiz Immobilien, Grundstücke, Lizenzen, Patente und andere immaterielle Vermögenswerte erwerben, belasten, verkaufen und verwalten.