Die Gesellschaft bezweckt die gemeinsame Nutzung von Material und die gegenseitige Unterstützung bei Arbeiten im Bereich der Landwirtschaft. Die Gesellschaft kann ihren Zweck durch alle Geschäfte - insbesondere durch alle Verträge - ohne Einschränkung verfolgen: - hinsichtlich ihres Standorts - in der Schweiz oder im Ausland; - hinsichtlich ihres Gegenstands - ob es sich um materielles (bewegliches oder unbewegliches) oder geistiges Eigentum oder Dienstleistungen handelt; - hinsichtlich ihrer Durchführung - ob durch die Gesellschaft, durch Zweigniederlassungen der Gesellschaft, durch Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder durch Subunternehmer. Die Gesellschaft kann zudem Kreditverträge mit ihren Mitgliedern abschließen, als Schuldnerin oder Gläubigerin, oder ihnen Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.