Die Gesellschaft hat zum Zweck die Errichtung von Bauten sowie den Erwerb, die Ausbeutung, Verwaltung, Nutzung und Veräusserung von Liegenschaften und dinglichen Rechten an Grundstücken gemäss Art. 2 Abs. 2 lit. a des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Die Gesellschaft kann für eigene oder fremde Rechnung alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz oder im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten. Sie kann an allen Unternehmen, unabhängig von deren Rechtsform, in der Schweiz oder im Ausland, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, Beteiligungen erwerben (und allgemeiner an solchen Unternehmen teilhaben). Die Gesellschaft kann Liegenschaften im Rahmen der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland gesetzten Grenzen erwerben, halten, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Aktionären, Konzerngesellschaften und Dritten Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren sowie für direkte oder indirekte Aktionäre, Konzerngesellschaften und Dritte Sicherheiten aller Art stellen, insbesondere in Form von Garantien, Pfandrechten oder Treuhandabtretungen als Sicherheit für die Vermögenswerte der Gesellschaft, auch wenn diese Darlehen, Finanzierungen oder Sicherheiten ohne Entgelt oder Gegenleistung gewährt werden. Die Gesellschaft kann für die Konzerngesellschaften, zu denen sie gehört, Zentralisierungstätigkeiten im Bereich der Finanzen durchführen.