Die Gesellschaft hat zum Zweck: alle Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Eisenbahnlinien und in deren Umgebung; die Sicherheit von Eisenbahnbaustellen im Allgemeinen, insbesondere der Beteiligten und Auftragnehmer, zu gewährleisten; alle Arbeiten im Bereich des Bauingenieurwesens. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die einen identischen oder ähnlichen Zweck verfolgen, alle mobilen oder immobilen Geschäfte tätigen, mit Ausnahme der durch das LFAIE verbotenen Geschäfte, Garantien bereitstellen, sich als Bürge einsetzen, den Gesellschaftern oder Dritten Kredite gewähren und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind oder damit direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen.