Mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte besteht der Zweck der Gesellschaft in der Schweiz in der Erwerbung von Grundstücken und Immobilien, der Errichtung, Ausstattung und Ausbeutung derselben, dem Verkauf und allen damit verbundenen finanziellen und kommerziellen Geschäften. Als Nebenzweck kann die Gesellschaft, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte, ebenfalls: - jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Hauptzweck zusammenhängt; - in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; - an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Hauptzweck zusammenhängen; - ihren Aktionären oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.