Der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen. Die Koordination und Kontrolle nationaler und internationaler Unternehmensgruppen oder von Unternehmen, die Halten von Beteiligungen. Sie kann an anderen Unternehmen teilhaben. Sie kann Vereinbarungen abschließen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks geeignet sind. Die Gruppierung von Unternehmen in einem Konzern und die Überwachung und Koordination der Tätigkeit der Konzerngesellschaften. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit auftreten können. Die Gesellschaft kann alle Tätigkeiten ausüben, die mit dem Zweck der Gesellschaft in Zusammenhang stehen.