Der Zweck der Gesellschaft ist in erster Linie die Förderung, der Kauf, der Verkauf, die Vermittlung, die Verwaltung, die Verwaltung, die Ausbeutung und die Aufwertung von Immobilien oder beweglichen Gütern, Treuhandgeschäfte, Investitionen und alle Geschäfte, die mit diesen Geschäftsbereichen zusammenhängen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz vom 16.12.1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Geschäfte. Sie kann alle Geschäfte durchführen, die mit dieser Tätigkeit zusammenhängen, sowie alle Geschäfte, die geeignet sind, den Zweck und das Interesse der Gesellschaft zu fördern. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit ähnlichen Zielen erwerben, mit solchen Unternehmen fusionieren und alle Verträge abschließen, die geeignet sind, ihren Zweck zu entwickeln oder zu erreichen oder die direkt oder indirekt damit zusammenhängen. Sie kann ihren Aktionären oder anderen Gesellschaften derselben Gruppe Darlehen gewähren oder erhalten.