Die Übernahme von Beteiligungen, die Verwahrung sowie alle mit der nachhaltigen Verwaltung von Beteiligungen an allen schweizerischen oder ausländischen Gesellschaften im Sinne einer Holdinggesellschaft verbundenen Operationen. Im Hinblick auf Beteiligungen an Immobiliengesellschaften in der Schweiz beschränken sich diese auf Immobiliengesellschaften, deren Immobilien ausschließlich kommerziell genutzt werden. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen eröffnen, Unternehmen mit einem analogen oder komplementären Zweck gründen oder erwerben. Sie kann im eigenen Namen oder im Namen von Dritten alle Finanz-, Handels-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte mit ausschließlich kommerzieller Nutzung, mit Ausnahme der durch das LFAIE verbotenen Operationen, durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck verbunden sind, und sich in allen Formen an allen Unternehmen beteiligen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Gesellschaftszweck haben. Die Gesellschaft kann ihren Aktionären und/oder Tochtergesellschaften Darlehen oder Garantien gewähren.