Der Betrieb eines landwirtschaftlichen Unternehmens sowie alle Geschäftstätigkeiten, die direkt oder indirekt mit seinem Zweck in Zusammenhang stehen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (LFAIE) verbotenen Operationen. Sie kann in der Schweiz oder im Ausland Zweigniederlassungen errichten, Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben und alle Verträge abschließen, die zur Verwirklichung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Darüber hinaus kann sie in der Schweiz oder im Ausland Grundstücke erwerben, nutzen und veräußern, innerhalb der Grenzen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (LFAIE).