Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Lebensmitteln sowie jede Beratung auf den Gebieten der Hotellerie und Gastronomie. Als zweites Ziel kann die Gesellschaft, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Geschäfte, jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängt; errichten von Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften; Beteiligung an allen Unternehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen; Gewährung von Darlehen oder Garantien an Aktionäre oder Dritte, wenn dies ihren Interessen dient.