Die Herstellung und der Groß- und Einzelhandel mit Bekleidungsartikeln, Schuhen und Accessoires, Lederwaren, Pelzen und Pelzartikeln, Taschen und Reiseartikeln, Textilprodukten einschließlich Haushaltswaren; die Verwaltung und Beratung von Geschäften und Verkaufsstellen; die Übernahme von Agentur- und Vertretungsaufträgen in den oben genannten Bereichen. Die Übernahme, Vergabe und Nutzung von Marken und Lizenzen oder industriellem Know-how. Die Gesellschaft kann ferner alle Handels-, Industrie- und Immobiliengeschäfte durchführen, die durch die geltende Gesetzgebung (Unternehmensstiftungen, Art. 2, Abs. 2, Buchstabe a) LAFE) zugelassen sind, die für die Erreichung des Gesellschaftszwecks als notwendig oder auch nur zweckmäßig erachtet werden, einschließlich der Beteiligung an anderen Gesellschaften.