Erwerben, fördern, verwalten, verwalten und kontrollieren alle Vermögenswerte und Kapitalien in finanziellen, industriellen, kommerziellen und immobilienbezogenen Angelegenheiten; die Gesellschaft kann alle Operationen durchführen, die mit ihrem Zweck konvergieren; die Gesellschaft kann jede kommerzielle und finanzielle Tätigkeit, jede Anlage oder andere direkte oder indirekte in Bezug auf ihren Zweck oder die geeignet ist, ihn zu verwirklichen; sie kann diese Operationen für sich selbst oder im Auftrag von Dritten, als Vertreter oder Bevollmächtigter durchführen oder von Dritten für ihren eigenen Account durchführen lassen; die Gesellschaft kann Kredite an ihre Aktionäre oder an Dritte gewähren, für Kredite bürgen, die von ihren Aktionären oder Dritten aufgenommen wurden, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypothekenpapieren oder durch die Übernahme anderer finanzieller Verpflichtungen garantieren, ihre Vermögenswerte als Sicherheit für jede Forderung verpfänden (siehe Statuten für den vollständigen Zweck)