Die Gesellschaft hat zum Zweck den Erwerb, die Verwaltung und den Verkauf von Beteiligungen an allen Unternehmen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, an jedem Unternehmen teilnehmen, das in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht. Sie kann ihren Aktionären oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.