Die Gesellschaft bezweckt die Ausübung aller land- und gartenbaulichen Tätigkeiten und aller damit zusammenhängenden Aktivitäten im Einklang mit dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht vom 4. Oktober 1991 (LDFR). Die Gesellschaft bezweckt ferner den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Nutzung von Beteiligungen an Unternehmen in der Schweiz und im Ausland, im Rahmen der durch die Artikel 61 ff. LDFR zugelassenen Möglichkeiten und soweit diese eine land- und gartenbauliche Zweckbestimmung haben und alle damit zusammenhängenden Aktivitäten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfts-, Finanz-, Industrie-, Immobilien- oder Mobilienoperationen ausführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, an allen Unternehmen teilnehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben.