Betrieb einer Generalunternehmung im Bauwesen sowie Betrieb eines Bauunternehmens für Neubauten, Renovationen, Umbauten mit allen dazu gehörenden und ähnlichen Tätigkeiten sowie Hoch- und Tiefbau, Gipserei, Zimmerei, Frischbeton, etc. Kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Darlehen und Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.