Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen an Unternehmen aller Art, in der Schweiz oder im Ausland, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Geschäfte. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen mit einem identischen oder ähnlichen Zweck erwerben oder gründen, an Gesellschafter oder Dritte Darlehen oder Garantien gewähren und in der Schweiz und im Ausland alle Finanz-, Handels-, Mobilien-, Immobilien- und anderen Geschäfte tätigen sowie alle Verträge abschließen, die zur Verwirklichung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.