Die Gesellschaft bezweckt alle Immobiliengeschäfte, ausgenommen die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Geschäfte, insbesondere die Vermittlung, die Immobilienexpertise und die Verwaltung von Immobilien, Verträge für alle Finanzgeschäfte. Sie kann alle Finanz-, Handels- und Industriegeschäfte, sei es bewegliche oder unbewegliche Sachen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Gesellschaftszweck stehen oder die dessen Verwirklichung fördern, ausführen. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben oder gründen, alle Geschäfte tätigen und Verträge abschließen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu entwickeln oder in direktem oder indirektem Zusammenhang damit stehen, und Beteiligungen in der Schweiz und im Ausland übernehmen. Die Gesellschaft kann zudem Darlehensverträge mit ihren Gesellschaftern als Schuldnerin oder Gläubigerin abschließen oder ihnen Sicherheiten gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.