Erwerb und Verwaltung von Immobilien, Kauf, Verkauf und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen in der Schweiz und im Ausland sowie Erbringung von Dienstleistungen aller Art in diesen Bereichen; die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Immobiliengeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft kann ihren Zweck durch alle Geschäfte - insbesondere durch alle Verträge - ohne Einschränkung verfolgen: hinsichtlich ihres Standorts - in der Schweiz oder im Ausland; hinsichtlich ihres Gegenstands - ob es sich um materielles (bewegliches oder unbewegliches) oder immaterielles Eigentum oder um Dienstleistungen handelt; hinsichtlich ihrer Durchführung - ob durch die Gesellschaft, durch Niederlassungen der Gesellschaft, durch Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder durch Subunternehmer. Die Gesellschaft kann zudem Darlehensverträge mit ihren Aktionären abschließen, sei es als Schuldnerin oder Gläubigerin, oder ihnen Sicherheiten gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.