Der Kauf, Verkauf, die Verwaltung, Finanzierung und Verwaltung im eigenen Namen von Beteiligungen an Gesellschaften in der Schweiz und im Ausland; sowie die Verwaltung und Verwaltung der entsprechenden Erträge. Die Gesellschaft kann Dritten oder Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, sowie direkten oder indirekten Aktionären oder Gesellschaften, an denen diese Aktionäre direkt oder indirekt beteiligt sind, Finanzierungen in direkter oder indirekter Form gewähren, durch Kredite und/oder andere Finanzierungsformen. Die Gesellschaft kann sowohl für eigene Verpflichtungen als auch für die Verpflichtungen der vorgenannten Personen Sicherheiten jeder Art stellen, einschließlich durch Pfandrechte, Abtretungen, Treuhandübertragungen, Sicherheiten jeder Art oder durch Ausgleichsverpflichtungen, sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich, auch wenn diese Finanzierungen oder Sicherheiten im ausschließlichen Interesse Dritter oder der Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, oder der direkten oder indirekten Aktionäre oder Gesellschaften, an denen diese Aktionäre direkt oder indirekt beteiligt sind, begründet werden.