Das Portfoliomanagement im Sinne von Artikel 17 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (Finanzmarktinfrastrukturgesetz, FINMAG), die Unterstützung bei der Finanzverwaltung, Beteiligungen und finanzielle sowie kommerzielle Transaktionen sowie der Handel, die Vertretung, der Vertrieb und das Courtagegeschäft von Produkten. Darüber hinaus kann die Gesellschaft alle Geschäfts-, Finanz- oder Wertpapiertransaktionen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen gründen und an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen und/oder Beteiligungen an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland erwerben, mit Ausnahme von Beteiligungen an Gesellschaften, deren Zweck der Erwerb von Immobilien in der Schweiz ist, unter Vorbehalt der Information der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA).