Das Portfoliomanagement im Sinne von Artikel 17 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (Finanzmarktinfrastrukturgesetz, FINMAG), die Unterstützung bei der Finanzverwaltung, die Beteiligung an allen Unternehmen und allen Finanz- und Handelstransaktionen sowie der Handel, die Vertretung, der Vertrieb und das Courtagegeschäft von Produkten. Darüber hinaus kann sich die Gesellschaft für alle Geschäfts-, Finanz- und Wertpapierangelegenheiten interessieren, die direkt oder indirekt mit ihrem Hauptzweck zusammenhängen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen gründen und an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen und/oder Beteiligungen an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland erwerben, mit Ausnahme von Beteiligungen an Gesellschaften, deren Zweck der Erwerb von Immobilien in der Schweiz ist, unter Vorbehalt der Information der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA).