Ausgenommen sind die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte. Zweck der Gesellschaft ist die Ausübung aller Tätigkeiten im Bereich des Immobilienwesens, insbesondere der Immobilienvermittlung, des Erwerbs, der Verwaltung und des Verkaufs von Immobilien, einschließlich aller damit verbundenen Dienstleistungen, Beratungen und Tätigkeiten. Des Weiteren umfasst der Zweck der Gesellschaft alle Finanzgeschäfte (insbesondere die Planung von Finanzierungen im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften sowie die Steuer- und Versicherungsberatung). Als Nebenzweck kann die Gesellschaft, ausgenommen die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte, ebenfalls: - alle Finanz-, Handels- oder Industrietätigkeiten, sei es im Bereich des beweglichen oder unbeweglichen Vermögens, ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; - Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; - an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; - Darlehen oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.