Der Betrieb eines Tattoo- und Piercing-Ateliers sowie die Entwicklung, Vermarktung, Verbreitung, Einfuhr und Ausfuhr aller Produkte im Bereich Textil, Mode oder Kunst, insbesondere aller Artikel im Zusammenhang mit Tattoos und Piercings sowie permanentem Make-up. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland, entweder für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter, alle kommerziellen, finanziellen oder immobilienbezogenen Geschäfte tätigen, in der Schweiz jedoch nur in Bezug auf kommerzielle Immobilien, unter Ausschluss der durch das LFAIE verbotenen Geschäfte, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen. Sie kann Beteiligungen an allen kommerziellen, industriellen und in der Schweiz an kommerziellen Immobilien unternehmen, unter Ausschluss der durch das LFAIE verbotenen Geschäfte. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Niederlassungen gründen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Finanzierungs-, Sanierungs- und Vermittlungsmaßnahmen zugunsten von Gesellschaftern, Konzerngesellschaften oder Dritten zu treffen, sowie Darlehen oder Garantien an Gesellschafter, Konzerngesellschaften oder Dritte zu gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.