Finanzielle Unterstützung, einschließlich Darlehen, Vorschüsse, Garantien oder Sicherheiten jeder Art, an ihre Tochtergesellschaften, Schwestergesellschaften, Muttergesellschaft oder an jede andere verbundene Gesellschaft zu leisten; die Gesellschaft kann auch Darlehen, Vorschüsse, Garantien oder Sicherheiten jeder Art an Dritte gewähren; die Gesellschaft kann: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.