Die Gesellschaft hat zum Zweck den Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Führung und die Veräußerung von Beteiligungen an allen Gesellschaften oder Unternehmen in der Schweiz und im Ausland sowie alle anderen Investitionen, Tätigkeiten und/oder Anlagen in der Schweiz oder im Ausland, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) unterstellten oder verbotenen Geschäfte. Sie kann diese Interessen oder Beteiligungen verwalten, verbessern und veräußern und an der Führung, Leitung, Kontrolle oder Liquidation aller Gesellschaften, Unternehmen, Tätigkeiten oder Vereine teilnehmen, an denen die Gesellschaft ein Interesse oder eine Beteiligung hat. Die Gesellschaft kann ihren Aktionären, Tochtergesellschaften, Schwestergesellschaften oder jeder anderen verbundenen Gesellschaft finanzielle Unterstützung, einschließlich Darlehen, Vorschüsse, Garantien oder Sicherheiten jeder Art, gewähren. Sie kann zudem alle Geschäfte durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck zusammenhängen und die ihre Entwicklung fördern oder erleichtern.