Mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte hat die Gesellschaft zum Zweck die Ausübung aller Tätigkeiten im Bereich der Immobilien, insbesondere den Handel, die Immobilienpromotion, den Besitz und das Management von Immobilien, den Verkauf und Kauf von Immobilien. Als Nebenzweck kann die Gesellschaft auch, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte: jede finanzielle, kommerzielle, industrielle, bewegliche oder immobiliäre Tätigkeit, in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck, ausüben; Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen; an allen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, teilnehmen; Kredite oder Garantien an ihre Aktionäre oder Dritte gewähren, soweit dies ihre Interessen fördert.