Die Gesellschaft hat zum Zweck: den Kauf, Verkauf, Bau, die Verwaltung, die Verwaltung und die Wertsteigerung von Immobilien sowie die Vermietung von Wohnungen und Garagen an ihre eigenen Aktionäre in den von ihr besessenen Gebäuden. Sie hat von der «Société Immobilière Rieu Parc», einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Genf, durch Urkunde des Notars Edmond-Lucien DESERT in Genf vom 23. Dezember 1958, die Miteigentumsrechte für 257/3200 an den Parzellen 1271 - 1295 - und 1296 der Gemeinde GENEVE, Section Eaux-Vives, für den Preis von Fr. 257.000 erworben. Sie hat von Herrn Charles FERRIERE in Genf durch Urkunde des Notars Jean-Marc DELESSERT in Genf vom 28. Januar 1969 die Parzelle 2245, Blatt 38, der Gemeinde GENEVE, Section Eaux-Vives, für den Preis von Fr. 1.050.000 erworben. Sie hat von den Herren Nessim GAON, Samuel TAPERNOUX, Francis SPIRA, wohnhaft in Genf, und der Banque PASCHE SA, mit Sitz in Genf, durch Urkunde des Notars Edmond-Lucien DESERT in Genf vom 3. Februar 1971 die Parzelle 2244, Blatt 38, der Gemeinde GENEVE, Section Eaux-Vives, für den Preis von Fr. 623.300.- erworben. Sie besitzt heute die genannten Parzellen 2244 und 2245 und die Parzelle 2307, Blatt 38, die von der ersten erwähnten Erwerbung stammt. a) Vermietung von Wohnungen und Garagen in ihren Gebäuden an ihre eigenen Aktionäre oder an Dritte. b) Gewährung eines ausschließlichen Rechts auf Ausbau und Nutzung der Miteigentumsanteile an den Aktionären, entsprechend den Bestimmungen der Artikel 646 und folgenden und 712, Buchstabe a) und folgenden des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und der im Grundbuch erwähnten Miteigentumsordnung und auf der Grundlage eines Mietvertrags und eines Gesellschaftsvertrags, der die Gesellschaft mit jedem Aktionär verbindet. c) Eintragung von Hypotheken auf den Miteigentumsanteilen, um Darlehen an die Aktionäre zu sichern, vorausgesetzt, dass diese Hypotheken den Wert der belasteten Miteigentumsanteile nicht übersteigen, der von der Gesellschaftsverwaltung festgelegt wird. In diesem Fall müssen die entsprechenden Aktien beim Sitz der Gesellschaft hinterlegt werden, die im Falle einer Zwangsversteigerung des belasteten Anteils zu ihrer Löschung führen kann. Der Nettoerlös aus der Versteigerung wird dem ausgeschlossenen Aktionär nach Abzug aller Kosten und Steuern, die aus dieser Versteigerung resultieren, ausgezahlt. d) Eintragung von Dienstbarkeiten auf den Miteigentumsanteilen, insbesondere von Wohnrechten zugunsten der Aktionäre oder Dritter. Die Kosten und steuerlichen Folgen, die sich daraus ergeben, gehen zu Lasten des Aktionärs.