In der Schweiz und im Ausland Durchführung aller Immobiliengeschäfte, wie Kauf, Verkauf, Halten und Errichtung von Immobilien sowie alle Aktivitäten im Bereich der Immobilieninvestitionen, der Immobilienvermittlung oder in damit verbundenen Bereichen, einschließlich des Maklergeschäfts, der Verwaltung und Verwaltung von Immobilien, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BGFA) verbotenen Geschäfte; in der Schweiz und im Ausland Durchführung aller Arbeiten im Bereich des Generalunternehmertums, Erbringung von Leistungen und Arbeiten, die alle Prozesse im Zusammenhang mit der Errichtung von Gebäuden und anderen Bauten abdecken, sowie alle Beratungs- und Managementtätigkeiten in den Bereichen Bau und Renovation.