Kauf, Anmietung und Wiederverkauf aller Immobilien und insbesondere Errichtung von Mietshäusern und deren Nebengebäuden auf erworbenen Grundstücken; Verwaltung, Verwaltung und Nutzung der genannten Immobilien; Veräußerung des gesamten oder eines Teils dieser Immobilien durch Verkauf, Tausch oder Einbringung in eine Gesellschaft, Vermietung von Wohnungen oder Garagen an die eigenen Aktionäre in den genannten Immobilien oder deren Nebengebäuden und allgemein alle immobilienbezogenen, finanziellen oder kommerziellen Transaktionen, die mit dem Gesellschaftszweck zusammenhängen; gegebenenfalls das Gesellschaftsgebäude dem Stockwerkseigentumsrecht unterstellen.