Die Verbesserung der Wohnbedingungen der gesamten Bevölkerung: a) durch den Bau von Mietwohnungen, die modernen Anforderungen an Hygiene und Haushaltsökonomie entsprechen und für Familien mit bescheidenen Verhältnissen bestimmt sind. b) durch den Bau von Gruppen von Familienhäusern in gleicher Weise. c) die Vermietung von Wohnungen gemäß einer speziellen Regelung. d) die eventuelle Zurverfügungstellung von Grundstücken für die Bewirtschaftung durch die Mieter. e) die Annahme durch Schenkung oder in jeder anderen Form, der Erwerb, Verkauf und Tausch aller bebauten oder unbebauten Grundstücke, der Bau und die Bewirtschaftung aller Miet- oder anderen Gebäude, entweder direkt oder indirekt, entweder durch Vermietung oder in jeder anderen Form dieser Gebäude. f) die direkte oder indirekte Beteiligung an allen Immobiliengeschäften sowie an der Durchführung aller Operationen, die der Verwirklichung des Hauptziels dienen.