Betrieb eines Architekturbüros, insbesondere die Ausführung aller Arbeiten im Bereich Architektur und Städtebau sowie aller damit verbundenen Aufträge, insbesondere Konzeption, Entwicklung und Realisierung von Bauprojekten, Beratung von Auftraggebern und Gutachten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, Beteiligungen an anderen Unternehmen in der Schweiz oder im Ausland halten, ähnliche oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit ihnen assoziieren, Grundstücke, Wertpapiere, Patente und andere geschützte Rechte erwerben oder veräußern sowie alle Geschäfte tätigen und Verträge abschließen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.