Die Genossenschaft verfolgt das Ziel, im allgemeinen Interesse zur Lösung der Wohnungsprobleme von benachteiligten Personen beizutragen: 1. Eine stabile und öffentlich nützliche Wohnlösung für benachteiligte Personen anzubieten; 2. Für das Recht auf Wohnen zu kämpfen, indem die Möglichkeit geschaffen wird, gemeinschaftliche, kollektive Wohnräume und Gemeinschaftsräume zu schaffen; 3. Die Spekulation mit Immobilien durch die Form der Genossenschaft selbst zu bekämpfen; 4. Die Interessen der Genossenschaftsmitglieder zu verteidigen; 5. Die Solidarität mit anderen Gruppen, Kollektiven und Vereinen zu fördern, die im Zusammenhang mit dem Recht auf Wohnen und dem Recht auf die Stadt kämpfen, insbesondere die Dynamiken der sozialen und solidarischen Ökonomie; 6. Gegen alle Formen von Diskriminierung und Unterdrückung zu kämpfen; 7. Die Teilnahme innerhalb der Genossenschaft durch die Schulung der Genossenschaftsmitglieder und den Informationsaustausch innerhalb der Genossenschaft zu fördern. Sie tut dies insbesondere auf folgende Weise: 1. Sie arbeitet mit anderen Institutionen zusammen, die dieselben Ziele verfolgen, um geeignete Wohnungen für benachteiligte Personen bereitzustellen. 2. Sie fördert die Erhöhung, insbesondere die Erhaltung, des Immobilienbestands für benachteiligte Personen. Dazu entwickelt sie geeignete Projekte und informiert die Öffentlichkeit über die Wohnungsprobleme. 3. Sie baut oder renoviert ihre eigenen Gebäude und verwaltet sie. Sie setzt ihre Bemühungen ein, um die Grundsätze der Ökologie anzuwenden. 4. Sie verwaltet, im Rahmen ihrer Ziele, Zimmer, Wohnungen, Gebäude, Wohnungen und Siedlungen. 5. Die Gebäude dürfen nur an gemeinnützige Institutionen verkauft werden. 6. Sie fordert und fördert die Teilnahme der Bewohnerinnen an den Entscheidungen, die sie betreffen. Die Genossenschaft ist durch ihren Verwaltungsrat (VR, Art. 16 ff.) ermächtigt, alle Rechtsmittel einzulegen, um ihre Interessen und die ihrer Mitglieder zu verteidigen.